Geldauflagenmarketing – eine Geldquelle, die wir gerne erschließen möchten

Tausende von Vereinen sind in den ‚Bußgeldlisten‘ bei den Gerichten eingetragen. Als kleiner Verein unter vielen, auch bekannten und großen Vereinen bleibt man unberücksichtigt.

Geldauflagen können von Richtern und Staatsanwaltschaften verhängt werden, um ein laufendes Verfahren einzustellen.

Wohin das Geld gehen soll, das entscheiden die Richter. Als Entscheidungshilfe dienen ihnen dabei die Bußgeldlisten, in die sich gemeinnützige Vereine bei Oberlandesgerichten eintragen können.

Themba Labantu ist gelistet bei: OLG München, Stuttgart, Frankfurt, Oldenburg und Düsseldorf.
Doch unabhängig von der Liste können die Richter sich für gemeinnützige Vereine entscheiden.

Bisher hatte der Verein in 2 Fällen Gelder zugesprochen bekommen. Dies war nur durch eine persönliche Empfehlung an einen Richter möglich.

Deshalb meine Bitte an Sie – kennen Sie einen Richter persönlich, den Sie über Themba Labantu informieren können oder kennen Sie jemanden, der jemanden kennt…
Gerne schicke ich Ihnen auch Informationsmaterial zu.